Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Nach SPD-Vorstoß

Union und FDP gegen gesetzliche Neuregelung von Abtreibungen

Ideologie pur: Führende Lebensrechtlerin unterzieht SPD-Positionspapier einem Faktencheck.
Demonstranten fordern die Streichung des Paragrafen 218
Foto: snapshot-photography/ K.M.Krause (imago stock&people) | Während die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Positionspapier der SPD-Fraktion zur Neuregelung des § 218 StGB begrüßt, stößt der Vorstoß der Genossen bei den Fraktionen von CDU/CSU und FDP offenbar auf ...

Die Debatte um die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zur Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs zieht weiter Kreise. Während die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Positionspapier der SPD-Fraktion zur Neuregelung des § 218 StGB begrüßt, stößt der Vorstoß der Genossen bei den Fraktionen von CDU/CSU und FDP offenbar auf Ablehnung. Die geltende Regelung sei das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und bringe das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen in Ausgleich. „Als FDP-Fraktion lehnen wir es daher ab, den etablierten Kompromiss wieder aufzukündigen“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagesfraktion Katrin Helling-Plahr.

Bundesregierung plant keinen Gesetzentwurf

Ähnlich äußerte sich auch die stellvertretenden Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU). Im Interview mit dem Internetportal „web.de“ sagte Bär: „Seit 30 Jahren haben wir mit dem Paragrafen 218 eine befriedete Situation. Wir dürfen diesen sorgfältig austarierten Kompromiss nicht einfach auflösen. Aus diesem Grund ärgern mich auch Aussagen zu dieser Thematik, in denen betont wird, wir müssten moderner werden. Lebensschutz ist immer modern. Das Lebensrecht Ungeborener ist verfassungsrechtlich geschützt, denn die Menschenwürde steht auch dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“ Auch gebe es keine Notwendigkeit für eine Neuregelung: „Frauen haben auch jetzt die Möglichkeit, völlig straffrei abzutreiben. Rund 100.000 Frauen machten davon „jedes Jahr Gebrauch“.

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Dagegen sagte die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink dem Magazin „Der Spiegel“: „Aus dem Bericht der Sachverständigenkommission ergibt sich für uns ein klarer Handlungsauftrag. Dem wollen wir gerecht werden und gemeinsam als Ampel noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen anstreben.“ Sie freue sich daher über das Signal der Unterstützung der SPD. Die Ampelfraktionen wollten auf parlamentarischer Ebene die Möglichkeiten einer gesetzlichen Änderung hin zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausloten. „In einem nächsten Schritt“ brauche es „eine Befassung“ der zuständigen Bundestagsausschüsse mit dem Kommissionsbericht. Wie der Spiegel weiter berichtet, sei jedoch ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher nicht geplant. In Deutschland hat es Tradition, biopolitische Gesetzesentwürfe als fraktionsübergreifende Gruppenanträge in den Bundestag einzubringen und den Fraktionszwang bei den Abstimmungen über sie aufzuheben.

ALfA-Bundesvorsitzende unterzieht Papier einem Faktencheck

Scharfe Kritik an dem am Dienstag verabschiedeten Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion äußerte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski. „Statt sich mit kühlem Kopf den drängenden Problemen der Republik zu widmen – explodierender Antisemitismus, wirtschaftlicher Niedergang, demographische Katastrophe, um nur einige zu nennen – treibt die Fraktion die Frage um, wie sie sich noch ein ideologisches Denkmal setzen kann, bevor sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle verschwunden ist.“ Nur so erkläre sich, „warum die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag ein Positionspapier zur ,Entkriminalisierung‘ von vorgeburtlichen Kindstötungen verabschiedet hat“.

In einer Pressemitteilung der Lebensrechtsorganisation unterzieht Kaminski das Positionspapier einem Faktencheck. „Da wird behauptet, die Zahl der Abtreibungen sei ,relativ stabil‘ und von einem ,Notstand‘ in der Versorgung mit Abtreibungsärzten gesprochen – bei nicht einmal 100 Abtreibungen, die jährlich pro Meldestelle zum Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, und einer Steigerung der Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren um fast 12 Prozent. Dass überall in Deutschland Fachärzte fehlen, allen voran Gynäkologen, dass Frauen mittlerweile auf Internetseiten nachlesen können, wie man sein Baby im Auto auf der Fahrt ins Krankenhaus gleich selbst entbinden kann, weil nur noch 604 Kreißsäle in ganz Deutschland zur Verfügung stehen – unerheblich. Wen interessieren die Kinder, die geboren werden sollen, wenn man doch Stimmung machen kann mit denen, die nicht leben sollen?“

Von Stigmatisierung von Frauen und Ärzten keine Spur

Anstoß nimmt Kaminski auch an der Behauptung, Frauen würden „stigmatisiert“ und „kriminalisiert“, wenn sie eine Abtreibung vornehmen ließen. Abgesehen von der Tatsache, „dass niemand seine Abtreibung hinausposaunen“ müsse, sei „keine Ärztin mehr mit Auszeichnungen überhäuft und in Talkshows eingeladen“ worden „als die Abtreibungsärztin Kristina Hänel“. Auch würde längst „sogenannte ,Influencer‘ mit Berichten über ihre vorgeburtlichen Kindstötungen ihre Follower-Zahlen steigern. Wenn in der Debatte jemand stigmatisiert und kriminalisiert wird, dann diejenigen, die sich für das Lebensrecht ausnahmslos aller Menschen einsetzen und dafür den ebenso haarsträubenden wie paradoxen Vorwurf ertragen müssen, sie seien ,rechtsextrem‘“, so Kaminski.

Behauptet werde ferner, „Deutschland müsse seine Rechtsprechung internationalen Gepflogenheiten und den Empfehlungen der WHO anpassen, für die es ein ,Recht auf Abtreibung‘ gäbe“. Dabei gäben Völker „sich selbst eine Verfassung und eine Rechtsprechung, die auf dieser Verfassung beruht. Kein anderer Staat, keine überstaatliche Organisation hat sich über dieses hoheitliche Recht hinwegzusetzen. Schon gar nicht aber sollte eine Regierungspartei solche Forderungen erheben. Und erst recht dann nicht, wenn diese Forderungen von einer Organisation wie der WHO erhoben werden, die keiner Regierung untersteht, dafür aber nach der Pfeife desjenigen zu tanzen hat, der ihr größter Financier ist: die Bill und Melinda Gates Foundation“, so Kaminski weiter. Melinda French Gates hatte kürzlich in einem Gastbeitrag für die „New York Times“ angekündigt, Organisationen, die sich für Abtreibungen stark machen, mehrere Millionen Dollar zu spenden.  DT/reh

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