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Endgültiges Aus für einen „Synodalen Rat“

Rom bekräftigt vor DBK-Delegation die Leitungsverantwortung der Bischöfe. Laien haben „Mitverantwortung“.
Petersdom im Abendrot
Foto: Jozef Sedmak via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Nach Abschluss der Weltsynode würden die Gespräche fortgeführt, „um weitere Themen anthropologischer, ekklesiologischer und liturgischer Natur zu diskutieren“, kündigten die Delegation deutscher Bischöfe und ...

Ein Gremium namens „Synodaler Rat“ soll es in der Kirche in Deutschland nicht geben, und wenn nach dem Synodalen Weg der deutschen Bischöfe und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken irgendein neues Gremium auf nationaler Ebene das Licht der Welt erblicken sollte, müsse klar sein, dass es nicht „über der Bischofskonferenz steht oder gleichrangig mit ihr ist“. Das ist das Ergebnis des dritten Treffens zwischen deutschen Bischöfen und Vertretern der Kurie, das am gestrigen Freitag stattgefunden hat. 

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Das erste Treffen hatte nach dem „Ad limina“-Besuch im November 2022 stattgefunden, es wurde dann am 22. März 2024 fortgesetzt. Laut einer am Freitag veröffentlichten „Gemeinsamen Presseerklärung des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz“ nahmen jetzt von Seiten des Vatikans unverändert die Kardinäle Victor Manuel Fernández (Glaube), Kurt Koch (Ökumene), Pietro Parolin (Staatssekretariat), Robert F. Prevost OSA (Bischöfe) und Arthur Roche (Liturgie) sowie Erzbischof Filippo Iannone O.Carm. (Gesetzestexte) teil. Auf der deutschen Seite saßen die Bischöfe Georg Bätzing, Stephan Ackermann, Bertram Meier und Franz-Josef Overbeck sowie die Generalsekretärin Beate Gilles und Pressesprecher Matthias Kopp.

In Übereinstimmung mit Kirchenrecht und Konzil

„Die heutige Zusammenkunft“, heißt es in der gemeinsame Erklärung weiter, „konzentrierte sich auf das Verhältnis zwischen der Ausübung des bischöflichen Dienstes und der Förderung der Mitverantwortung aller Gläubigen, wobei insbesondere kirchenrechtliche Aspekte zur Etablierung einer konkreten Form von Synodalität in der Kirche in Deutschland im Vordergrund standen.“

Die Presseerklärung wiederholt zudem wortwörtlich die Vereinbarung vom 22. März 2024, die „die Erarbeitung von konkreten Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode vorsieht“. Das Ergebnis dieser Arbeiten müsse dem Heiligen Stuhl zur Approbation (recognitio) vorgelegt werden. 

An die Zügel des Vatikans

Auch stellt die Erklärung klar, dass die vom Synodalen Ausschuss eingerichtete Kommission, die sich mit den Fragestellungen zur Synodalität und zur Struktur eines synodalen Gremiums befassen wird, „in engem Kontakt mit einer entsprechenden Kommission“ arbeiten müsse, die sich aus Vertretern der zuständigen vatikanischen Dikasterien zusammensetzt. „Zwei Aspekte waren den Vertretern der Römischen Kurie wichtig“, heißt es ausdrücklich: „Man wünscht eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium. Hinsichtlich der Stellung dieses Gremiums besteht Übereinkunft darin, dass es nicht über der Bischofskonferenz steht oder gleichrangig mit ihr ist.“ 

Deutsche Delegation anders besetzen

Ausdrücklich bezeichnet die Gemeinsame Presseerklärung den Synodalen Ausschuss als „ein temporäres Arbeitsgremium“. Nach Abschluss der Weltsynode würden die Gespräche fortgeführt, „um weitere Themen anthropologischer, ekklesiologischer und liturgischer Natur zu diskutieren“, kündigten beide Seiten an, wobei von Seiten des Vatikans die Zusammensetzung der deutschen Bischofs-Delegation geändert werden solle: Man habe „die Frage einer künftigen Zusammensetzung der deutschen Delegation“ erörtert, „die am Dialog zwischen den Vertretern der Römischen Kurie und der Deutschen Bischofskonferenz teilnimmt“.  DT/gho

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