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Neuer Anfang lässt Rechtslage des Synodalen Ausschusses in Rom prüfen 

Es gebe „einen klaren Widerspruch zu grundlegenden Normen der kirchlichen Rechtsordnung und zu bereits verbindlich ergangenen Weisungen des Heiligen Stuhles“, so die Initiative. 
Straßenschild mit "Synodaler Weg" Aufschrift
Foto: IMAGO/Zoonar.com/Bernhard Kuh (www.imago-images.de) | Der Synodale Ausschuss als ein "Auf-Dauer-Stellen" des Synodalen Weges agiert ohne gültige Rechtsordnung.

Der Neue Anfang will die Rechtsgrundlage des Synodalen Ausschusses durch den Heiligen Stuhl überprüfen lassen. Wie die Initiative am Donnerstag in einer Pressemitteilung mitteilt, soll festgestellt werden, „ob die Konstituierung eines Synodalen Ausschusses durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und Teile der Deutschen Bischofskonferenz – insbesondere die Übernahme einer Mit-Trägerschaft der DBK für den Synodalen Ausschuss – der kirchlichen Rechtsordnung entspricht oder diese verletzt“. Nach eigenem Bekunden sieht der Neue Anfang „keinerlei Rechtsgrundlage“ für das neue Gremium und schließt sich damit „dem wohlbegründeten Urteil angesehener Kanonisten an“.

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Es gebe „einen klaren Widerspruch zu grundlegenden Normen der kirchlichen Rechtsordnung und zu bereits verbindlich ergangenen Weisungen des Heiligen Stuhles“, so die Initiative. Mit dem Synodalen Ausschuss werde „die Universalkirche zum wiederholten Mal vor vollendete Tatsachen gestellt“. Das sei ein „schweres öffentliches Ärgernis“.

Sollte sich herausstellen, „dass es sich um echte Pflichtverstöße von Bischöfen handelt“ und diese Normverletzungen von der Kirche nicht missbilligt oder folgenlos bleiben, „könnten sich alle Gläubige ermutigt fühlen, kirchliche Weisung zu ignorieren und geltende kirchliche Normen bewusst zu überschreiten“, heißt es in der Mitteilung weiter. 

Vertrauen in Kirche und ihre Ordnung beschädigt

Ausgerechnet „durch Hirten der Kirche“ werde „das Vertrauen der Gläubigen in die Kirche und ihre Ordnung“ beschädigt. Letztlich würden nicht nur die Betroffenen beschädigt, „die willkürlich erfolgten Setzungen ohne Legitimität und ohne Legalität ablehnen“, sondern auch die Agierenden selbst. Denn jedes Recht wolle auch Kirchenrecht dem Zusammenleben in Frieden dienen. Willkürliches Agieren jenseits des Rechts schädige letztlich alle.

Weiter erinnert die Initiative, dass diese Missachtung von Rechtsnormen kein Einzelfall sei: Immer wieder sei „die beklagenswerte Vertuschungspraxis gegenüber sexuellem Missbrauch“ mit einer „Missachtung geltender Rechtsnormen des kanonischen Rechts“ einhergegangen. Diese sei ein „unerträglicher Widerspruch“, denn „die, die vorgeben, aus diesem Skandal die Konsequenzen ziehen zu wollen“, agierten selbst „durch Rechtsbruch jenseits von Legalität und Legitimität“.  DT/mlu

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