Das jüngste Ökumene-Schreiben aus dem Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen stößt bei Vertretern der anglikanischen und der armenischen Kirche auf Wohlwollen. Das meldet die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA). Das Dokument über eine veränderte Ausübung des Papstamtes werde von jetzt an ein Referenzpunkt für die Gespräche zwischen den Kirchen sein, so der armenische Erzbischof Khajag Barsamian am Donnerstag nach der Vorstellung des Dokuments.
Hoffnung auf „Neuformulierung“ des Papstprimats
Laut Erzbischof Barsamian habe es auch in den ersten Jahrhunderten eine kirchliche Gemeinschaft gegeben: Ohne gemeinsames Kirchenrecht und gemeinsame Strukturen. Pluralität sei damals akzeptiert worden. Seine Hoffnung sei es, diesen Umgang auch künftig wieder geltend zu machen. Der Vertreter der Kirche von England, Erzbischof Ian Ernest, bezeichnete das Dokument „Der Bischof von Rom“ als einen großen Erfolg. Es eröffne neue Perspektiven für die Beziehungen unter den Kirchen, besonders mit Blick auf das bereits lange und tiefgreifend diskutierte Thema des Papstprimats. Der persönliche Repräsentant des Erzbischofs von Canterbury hoffe auf eine wichtige „Neuformulierung“ der Vorrangstellung des römischen Bischofs. An die katholische Kirche appellierte er, die Anregungen des Papiers aufmerksam wahrzunehmen und sich damit in den ökumenischen Dialog einzugliedern, für den die Rolle des Papstes einer der größeren Stolpersteine sei.
Kardinal Koch: Wiederentdeckte Geschwisterlichkeit
Kardinal Kurt Koch, Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen, hatte gegenüber „Vatican News“ erklärt, dass es sich bei dem Dokument um einen „Studientext“ handle, der eine Synthese der jüngsten ökumenischen Entwicklungen zum Thema Primat und Synodalität biete. Das Dokument fasse etwa dreißig Antworten auf die Einladung Ut unum sint von Johannes Paul II. und etwa fünfzig Texte von ökumenischen Dialogen zu diesem Thema zusammen.
Eine „Revolution“ im Zuge des Dokumentes sei, so Kirchenhistoriker Hubert Wolf gegenüber der KNA, allerdings ausgeblieben. Er hob positiv hervor, dass mit dem Schreiben zum ersten Mal ein römisches Dokument die unterschiedlichen Auffassungen anderer christlicher Kirchen zur Vorrangstellung des Papstes mit großer Wertschätzung veröffentliche. Zugleich enthalte das Dokument keine verbindlichen Perspektiven oder rechtlichen Vorschläge, wie das Papstamt anders ausgeübt werden könne. „Von einer neuen Lehre oder einer Revision der alten Lehre kann keine Rede sein“, konstatiert Wolf. DT/jmo
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