In dem jahrlangen Tauziehen um die Zulassung der Abtreibungspille „Mifeprex“ haben Abtreibungsgegner eine empfindliche Niederlage erlitten. Am Donnerstag (Ortszeit) hob der Oberste Gerichtshof der USA einstimmig ein Urteil des US-Berufungsgericht des fünften Bezirks mit Sitz in New Orleans auf.
Das hatte im August des vergangenen Jahres entschieden, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde „Food an Drug Administration“ (FDA) in den Jahren 2016 und 2021 zu Unrecht mehrere wichtige, von ihr selbst zuvor erlassene Schutzmaßnahmen zur Abgabe und zum Gebrauch des Präparats aufgehoben und damit gegen den „Administrative Procedure Act“ (APA) verstoßen habe.
Kläger nicht klageberechtigt
In der Sache entschied der US-Supreme Court nicht. Nach Ansicht der Höchstrichter hätten die Kläger, die „Alliance for Hippocratic Medicine“, in dem Verfahren nicht nachweisen können, dass ihnen durch die Maßnahmen ein persönlicher Schaden entstanden sei. Damit fehle es ihnen an der Berechtigung, Klage zu führen.
Die US-amerikanische Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung. „Die heutige Gerichtsentscheidung aus verfahrenstechnischen Gründen wird die Gesundheit von Frauen und Mädchen weiterhin gefährden“, so die Bischöfe. Die Kirche werde weiter versuchen, Müttern in Not zu helfen.
Stellung nahm auch die US-Regierung. Die hatte gemeinsam mit dem Pharma-Händler „Danco Laboratories“ Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts eingelegt und den Supreme Court angerufen. Vor Journalisten erklärte US-Vizepräsidentin Kamala Harris, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „kein Grund zum Feiern“. „Zwei Drittel der Frauen im gebärfähigen Alter in Amerika lebten in einem Bundesstaat, in dem Trump die Abtreibung verboten hat. Dieses Urteil wird daran nichts ändern.“ „Trumps Verbündete“ hätten die Absicht, „die medikamentöse Abtreibung durch eine Exekutivmaßnahme“ zu beseitigen, so Harris.
Danco Laboratories zufrieden mit Entscheidung
Der Vertreiber der Abtreibungspille erklärte: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in diesem unglaublich wichtigen Fall. Durch die Ablehnung der radikalen, beispiellosen und unhaltbaren Auslegung der Klagebefugnis durch den Fifth Circuit haben die Richter seit langem bestehende Grundprinzipien des Verwaltungsrechts erneut bekräftigt. Damit haben sie die Stabilität des FDA-Zulassungsverfahrens für Arzneimittel gewahrt, das auf dem Fachwissen der Behörde beruht und auf das sich Patienten, Gesundheitsdienstleister und die US-Pharmaindustrie verlassen. Die Entscheidung sichert auch den Zugang zu einem Medikament, das sich seit Jahrzehnten als sicher und wirksam erwiesen hat.“
Zum Hintergrund: In den USA werden laut Regierungsangaben inzwischen rund 60 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen mittels der Abtreibungspille „Mifeprex“ durchgeführt. 2016 hatte die FDA die im Jahr 2000 erfolgte Zulassung des Präparats für die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung von der siebten Schwangerschaftswoche auf die zehnte ausgeweitet und zugleich die Zahl der erforderlichen Arztbesuche von drei auf einen reduziert.
Außerdem genehmigte die Behörde die Verschreibung des Präparats durch „Nicht-Ärzte“ und hob die Pflicht zur Berichterstattung über „nicht tödliche Zwischenfälle“ auf. 2021 erlaubte die FDA die Zustellung der Abtreibungspille auf dem Postweg. Anfang 2023 hob sie die verpflichtende persönliche Vorstellung der Schwangeren bei einem Arzt sogar ganz auf. DT/reh
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