Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM BUNDESTAG

„Gehsteigbelästigung“: „Überflüssig“, „übergriffig“, „nicht zuständig“

Sachverständige üben in Teilen vernichtende Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur vermeintlichen „Gehsteigbelästigung“ – Bundesverband „Donum Vitae“ sorgt für faustdicke Überraschung.
Protest von Lebensschützern
Foto: Sachelle Babbar via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Der Gesetzentwurf sieht vor, bundesweit Bannmeilen mit einem Radius von 100 Metern vor Abtreibungseinrichtungen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu errichten, um abtreibungswillige sowie ratsuchende Frauen vor ...

Bei der am Montagnachmittag vom Familienausschuss des Deutschen Bundestags durchgeführten öffentlichen Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/10861) haben die zwölf geladenen Experten in weiten Teilen ein geradezu vernichtende Kritik geübt.

Lesen Sie auch:

Der Gesetzentwurf sieht vor, bundesweit Bannmeilen mit einem Radius von 100 Metern vor Abtreibungseinrichtungen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu errichten, um abtreibungswillige sowie ratsuchende Frauen vor einer sogenannten Gehsteigbelästigung zu schützen. Wer sich innerhalb dieses Radius aufhält, um für die schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder zu beten oder gegen Abtreibungen zu demonstrieren, soll künftig mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro belangt werden können.

Zwölf Sachverständige stellen der Bundesregierung kein gutes Zeugnis aus

Zu Beginn der Anhörung bekam jeder geladene Sachverständige, in alphabetischer Reihenfolge drei Minuten für ein Statement. Im Anschluss an die Statements konnten die Mitglieder des Ausschusses die Sachverständigen befragen. Die Zeit, die ihnen dabei zur Verfügung stand, richtete sich nach der Stärke, mit der ihre jeweiligen Fraktionen im Bundestag vertreten sind.

Den Auftakt machte der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg von der Universität Gießen, der den Gesetzentwurf faktisch in der Luft zerfetzte. Laut Augsberg erfülle dieser „vor allen Dingen eine symbolische Funktion“. Wo er „wirklich erforderliche Dinge regelt“, sei er „überflüssig“, da alle diese Dinge bereits „von der Rechtsordnung erfasst“ seien und von ihr „auf andere Weise geregelt“ würden. Wo der Gesetzesentwurf hingegen „Neues regelt“, sei er „übergriffig“. Dabei würden die „verfassungsrechtliche Direktiven bis an das Maß des Erträglichen und teilweise darüberhinausgehend ausgedehnt“.

Es gelte, sich klarzumachen, so Augsberg, dass die Proteste der Lebensrechtler „ihrerseits grundrechtlich geschützt sind“. Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit hätten „in unserem demokratischen Gemeinwesen eine sehr hohe Bedeutung“ und könnten daher nicht mit einem „Common-Sense-Vorbehalt“ versehen werden. „Grundrechte müssen auch weh tun.“ Auch sei es „widersprüchlich, wenn wir einerseits auf die Selbstbestimmung hinweisen“, diese aber dann andererseits „als etwas so Fragiles ansehen“, dass es „schon durch die Konfrontation mit anderen Meinungen angegriffen“ werde.

Experten bemängeln zahlreiche handwerkliche Fehler

Nach Ansicht des Bonner Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen Christian Hillgruber fehlt dem Bundesgesetzgeber sogar die „Gesetzgebungskompetenz“, um ein solches Gesetz zu verabschieden. Laut der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hätten nur letztere die Möglichkeit, ein solches Gesetz zu erlassen, so Hillgruber.

Auch die Befürworter des Gesetzesentwurfes sparten nicht mit Kritik. Sie bemängelten unisono eine Vielzahl „unbestimmter Rechtsbegriffe“ oder brachten das „Verschleifungsverbot“ aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Anschlag. So kritisierte etwa der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Helmut Fister, der den Gesetzentwurf „grundsätzlich“ begrüßte, dass dieser „nicht leistet, was er vorgibt“. Den Ordnungsbehörden gebe der Gesetzentwurf „Steine statt Brot“, so Fister.

 „Donum Vitae“ gesteht: Verband „von Gehsteigbelästigung bisher nicht betroffen“

Für eine faustdicke Überraschung sorgte die Sachverständige Julia Seeberg von Bundesverband „Donum Vitae“. Wie Seeberg in ihrem Eingangsstatement vortrug, sei Donum Vitae „seit 25 Jahren ein staatlich anerkannter Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“. Schwangerschaftskonfliktberatungen seien „ein wesentlicher Bestandteil“ der „Arbeit in unseren Beratungsstellen“. „An insgesamt 200 Orten bundesweit führen wir jährlich mehr als 88.000 Beratungsgespräche durch, davon 20 Prozent im Schwangerschaftskonflikt.“

Der Verband begrüße, so Seeberg, das „Anliegen des Gesetzesentwurfs“ und habe im Jahr 2022 und ein weiteres Mal im Jahr 2023 sämtliche 200 Beratungsstellen angeschrieben und sie gebeten, ihm „Vorkommnisse von Gehsteigbelästigungen“ zu melden. Dabei sei man „gewissenhaft“ mittels eines vom Bundesfamilienministerium „vorgegebenen Fragenkatalogs“ vorgegangen. Das Ergebnis: Insgesamt hätten sich 24 Beratungsstellen zurückgemeldet. Seeberg: „Keine dieser 24 Beratungsstellen meldete allerdings Erfahrung mit den Gehsteigbelästigungen, so wie sie im aktuellen Gesetzentwurf in den Tatbestandsmerkmalen vorgegeben sind.“ Bei allen anderen Beratungsstellen „gehen wir davon aus, dass sie auch nicht betroffen sind, sonst hätten sie sich unserer Erfahrung nach zurückgemeldet“. „Donum Vitae“ gehe daher davon aus, „dass wir bisher von den Gehsteigbelästigungen nicht betroffen sind“, so Seeberg.

40-Days-for-Life-Geschäftsführer rät zu Lehren aus der Geschichte

Schwere Geschütze fuhr der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation „40 Days for Life International“, Tomislav Čunović, auf. In seinem Eingangsstatement sagte der Rechtsanwalt, „in Wahrheit“ seien das Problem „nicht friedliche Lebensrechtler sondern die politische Elite, welche sich von der Abtreibungslobby vor dem Karren spannen lässt und aus ideologischen Gründen weder die geltende Rechtslage noch die in dieser Sache ergangene Rechtsprechung akzeptieren“ wolle. „Stattdessen sollen friedliche und christlich motivierte Lebensrechtler per Gesetz unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden.“

Menschliches Leben und menschliche Würde seien „die höchsten Rechtsgüter unserer Verfassung und dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Leben und die Würde jedes ungeborenen Menschen zu schützen“. „Die menschliche Würde ist nicht verhandelbar und hängt weder vom Zeitgeist noch von parlamentarischen Mehrheiten ab, das sollten Sie aus der deutschen Geschichte gelernt haben.“  DT/reh

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Bundesfamilienministerium Bundesverfassungsgericht Christian Hillgruber Deutscher Bundestag Lebensschutz Staatsrechtler Versammlungsfreiheit

Weitere Artikel

Kirche

Wenn es keinen Synodalen Rat geben sollte, fehlt der Schlussstein und das deutsche Konstrukt wird in sich zusammenstürzen.
29.06.2024, 11 Uhr
Guido Horst
Susan Weigelt ist Truppenärztin bei der Bundeswehr. Sie wuchs ohne Glaube und Kirche auf, doch im Laufe ihres Lebens stellte sie sich mehr und mehr die Sinnfrage.
01.07.2024, 07 Uhr
Oliver Gierens
Die Zeichen mehren sich, dass Papst Franziskus noch härter gegen die tridentinische Messe vorgehen könnte als bisher. Ein Überblick über die brodelnde Gerüchteküche.
28.06.2024, 15 Uhr
Meldung
Zum dritten Mal ist eine deutsche Delegation in Rom, um mit führenden Kurienkardinälen über deutsche Reformvorhaben zu diskutieren.
28.06.2024, 14 Uhr
Meldung