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Das Kolpingwerk verkennt seine Aufgabe

Aus katholischer Sicht kann es zu der aktuellen Debatte zum Paragraphen 218 keine zwei Meinungen geben. Das Kolpingwerk offenbart ein falsches Verständnis von Pluralismus.
Kolpingwerk und die Debatte um Paragraph 218
Foto: IMAGO/Willi Schewski (www.imago-images.de) | In der aktuellen Ausgabe des „Kolpingmagazins“ finden sich ausführliche Pro- und Contra-Beiträge zu der Frage, ob der Paragraph 218 gestrichen werden solle.

Mit dem Pluralismus ist es so eine Sache. Zunächst einmal ist es tatsächlich von hohem Wert, dass unsere Gesellschaft pluralistisch ist. Es ist gut, wenn verschiedene weltanschauliche Richtungen nebeneinander bestehen können und gewissermaßen in einen Wettbewerb der Edlen um die beste Ausgestaltung des Gemeinwohls miteinander ringen.

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Dieser Wettbewerb ist wiederum an Regeln gebunden – unsere Verfassung. Und auch diese Verfassung stammt nicht aus dem Nichts, sondern sie knüpft an Denktraditionen an, die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Dass bestimmte weltanschauliche Richtungen auf diese Entwicklung mehr Einfluss hatten als andere, mag bestimmte Vertreter ärgern, ist aber nun einmal so. Kurz: Auch unsere Verfassungstradition ist zentral geprägt durch das Christentum. 

Die katholische Position zum Lebensschutz ist klar

Das alles muss man im Hinterkopf haben, wenn man sich die Debatten über den Lebensschutz in Deutschland anschaut. Und eigentlich sollte man das auch beim Kolpingwerk wissen. Dort finden sich nämlich in der aktuellen Ausgabe des „Kolpingmagazins“ ausführliche Pro- und Contra-Beiträge zu der Frage, ob der Paragraph 218 gestrichen werden solle. Darunter sind auch solche Stellungnahmen, bei denen darauf verwiesen wird, ein Recht auf Abtreibung müsse einer Frau zugestanden werden.

Das wiederum löste Aufregung aus – auch diese Zeitung hat darüber berichtet. Der Chefredakteur des Kolpingmagazins, Christoph Nösser, reagierte auf diese Kritik verschnupft und erklärte, es ginge doch nur darum, den Pluralismus der verschiedenen Auffassungen im Verband zu diesem Thema abzubilden. Denn dort bestehe nun einmal keine hundertprozentige Übereinstimmung in allen ethischen Fragen.

In einem Fußballverein ist es egal, ob der Stürmer Kommunist ist und der Torwart ein knallharter Anhänger der Freiburger Schule. So eine Gemeinschaft hat nur ein verbindendes Ziel, der Ball soll in die richtige Richtung rollen. Ganz anders sieht es aber beim Kolpingwerk aus. Dieser Verband wird durch eine gemeinsame Gesinnung zusammengehalten. Die ist auch eindeutig definiert: katholisch. Und die katholische Position zum Lebensschutz ist klar. Kurz: Man wird bei Kolping nicht aktiv, weil man die geselligen Zusammenkünfte schätzt, sondern weil man sich zu der katholischen Grundierung bekennt.

Ein Widerspruch, der kein Ausweis von Pluralismus ist

Zurück zum Pluralismus: Aus katholischer Sicht kann es zu der aktuellen Debatte zum Paragraphen 218 keine zwei Meinungen geben. Wer sich doch anders äußert, beweist dadurch nur, dass er zumindest in diesem Verband nicht im Sinne des katholischen Lehramtes gebildet worden ist. Wenn solche Widersprüche als Ausweis von Pluralismus verkauft werden, zeigt sich ein grundlegendes Missverständnis. 

Ernst-Wolfgang Böckenförde hat, es wird bis zum Überdruss ständig zitiert, völlig zurecht festgestellt, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Dahinter steht, anderes als im katholischen Bereich leider oftmals verstanden wird, nicht die Aufforderung, die eigenen Verbände zu pluralisieren und damit deren Profil vollkommen zu verwässern. Der Satz fordert vielmehr eine weltanschauliche Profilschärfung. Es kommt ja gerade auf dieses klare, eben durch das Lehramt bestimmte Profil an. Denn das ist die Grundlage, die der Staat nicht selbst schaffen kann, wenn er weltanschaulich neutral sein will.  Er bedarf aber solcher ethischen Grundbekenntnisse, wenn er nicht in den Nihilismus abgleiten möchte.

Böckenförde verdichtet heißt also: Der Staat braucht Bekenntnisse. Er selbst darf zwar selbst keine abfordern, aber benötigt sie, damit der einzelne Staatsbürger diese Leerstelle selbst füllen kann.  

Wenn das Kolpingwerk nun für einen verbandsinternen Pluralismus plädiert, verkennt es die Aufgabe, die sich ihm in der pluralistischen Gesellschaft stellt. Seine Herausforderung besteht darin, die katholische Stimme zu Gehör zu bringen. Wer andere Positionen vertritt, sollte ehrlichweise seine Verbandsheimat unter einem anderen weltanschaulichen Dach suchen.     

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