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§218: Debatte um Neuregelung nimmt Fahrt auf

Nun melden sich die Befürworter eines „Rechts auf Abtreibung“ zu Wort.
Aktivistinnen streichen symbolisch mit lila Farbe die Schrift § 218 bei einer Kundgebung für die Abschaffung des Paragraphen 218.
Foto: IMAGO/Emmanuele Contini (www.imago-images.de) | Aktivistinnen streichen symbolisch mit lila Farbe die Schrift § 218 bei einer Kundgebung für die Abschaffung des Paragraphen 218.

Die Debatte um eine Neuregelung des § 218 Strafgesetzbuch nimmt Fahrt auf. Seit der Vorstellung der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die ausgerechnet in die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Rat der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) einmal jährlich veranstalteten „Woche für das Leben“ fiel, vergeht kein Tag ohne dass sich irgendwer, irgendwo zu Wort meldet. Großangelegte Namensbeiträge eines oder mehrerer Autoren, Interviews mit Kommissionsmitgliedern, Abtreibungsärzten aber auch Moraltheologen oder Lebensrechtlern, wechseln sich mit Leitartikeln und Kommentaren ab.

Hagelte es zu Beginn vor allem von Politik, Kirche und Gesellschaft harsche Kritik an der Empfehlung der Kommission, Abtreibungen binnen der ersten zwölf Wochen oder sogar bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes außerhalb des Mutterleibs (22. Schwangerschaftswoche) „rechtmäßig“ zu stellen, so mehren sich nun die Stimmen, die diese Empfehlungen der Kommission zu stützen suchen.

„Sexualität und Kinderwunsch stimmen nicht überein“

Der Kolumnist der „Süddeutschen Zeitung“, Heribert Prantl, selbst Jurist, grub eigens das Sondervotum der beiden Höchstrichter Ernst Gottfried Mahrenholz und Berthold Sommer zum letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 aus, in dem diese festhielten: „Zu den spezifischen Grundbestimmungen menschlichen Seins“ gehöre, dass „Sexualität und Kinderwunsch nicht übereinstimmen“. Inwieweit dies zur Tötung wehrlosen und unschuldiger Menschen berechtige, beantwortet Prantl nicht. Stattdessen versteigt er sich zu der Behauptung: „Der 218 ist daher dem Buchstaben und dem Geiste nach immer noch ein Recht zur Ächtung der Frau.“

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In die „Die Welt“ überrascht der an London School of Economics lehrende Juraprofessor Kai Möller, mit der These, es sei zwar aus „moralischer Sicht“ „gut vertretbar, gegen Abtreibung zu sein“, als „verfassungsrechtliche Vorgabe“ jedoch sei eine solche Haltung „verfehlt“, denn sie erkläre „die politischen Überzeugungen aller derjenigen, die aus guten rechtfertigbaren Gründen für die Legalisierung der Abtreibung eintreten, für illegitim.“

Liebe kann und darf nicht erzwungen werden

Als den „stärksten“ dieser Gründe, präsentiert Möller in seinem Debattenbeitrag ein von der US-amerikanischen Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickeltes Argument: „Stellen Sie sich vor, dass während Ihres Schlafes ein berühmter Violinist, der eine schlimme Nierenkrankheit hat, an Sie angeschlossen wird, sodass er Ihre Niere benutzt und so am Leben bleiben kann. Hätten Sie das Recht, die Verbindung zu kappen, wenn das den sicheren Tod des Musikers bedeuten würde? …Thomson argumentiert nun, dass es sich bei der Schwangerschaft ähnlich verhält. Selbst wenn man davon aus ausginge (was sie für zweifelhaft hält), dass der Fötus ein Recht auf Leben hat, bedeutet dies nicht, dass die Frau verpflichtet ist, ihm ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Man könnte sagen: wenn sie dies tut, dann ist es ein Akt der Liebe, aber es liegt im Wesen der Liebe, das diese nicht erzwungen werden kann und darf.“

Zuvor hatte „Die Welt“ einen Beitrag des Bonner Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen Christian Hillgruber veröffentlicht, in dem dieser der Kommission vorhält, ihre Empfehlungen vernachlässigten den Schutzanspruch ungeborener Menschen und die Ansicht verficht, die Menschenwürde komme auch schon dem Ungeborenen zu.

Kommission wehrt sich gegen drittklassiges Begräbnis ihrer Empfehlungen

Aber auch die Kommission selbst macht Druck. Sie will offenbar nicht tatenlos zusehen, wie die Ampelregierung ihren Empfehlungen aus Furcht vor einem unerbittlich geführten Bundestagswahlkampf, der die AfD stärken könnte, ein drittklassiges Begräbnis beschert. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf“, äußerte jetzt etwa die Strafrechtsprofessorin Liane Wörner von der Universität Konstanz im Interview mit der reichweitenstarken „Apotheken-Umschau“. Deutschland hinke mit Blick auf das Völker- und Europarecht hinterher, wenn es jetzt keine Anpassungen vornehme, erklärte dort die Koordinatorin der Empfehlungen der Kommission zur Neuregelung des § 218 StGB.

Die eigentliche Frage aber, inwieweit der Staat seine Bürger auch für die von ihnen, wenngleich nicht beabsichtigte, so doch billigend in Kauf genommenen Folgen ihres Handels verantwortlich wähnen muss, wird bislang völlig ausgeblendet. DT/reh 

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