Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einer Klage der Ukraine stattgegeben und Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel im Jahr 2014 verurteilt. Dies entschieden die Richter des EGMR, einer Institution des Europarates, am Dienstag in Straßburg.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein, weil Russland die Urteile des Gerichtshofs nicht anerkennt. Die Russische Föderation wurde wegen seines seit 24. Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind.
Verschleppungen und Inhaftierungen
Russland hat die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt. Bei der nunmehrigen Entscheidung ging es allerdings nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten der russischen Truppen im Anschluss. Die Ukraine beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in den Schulen. Außerdem habe Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.
Die Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat. Es gebe genügend Beweise dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien. DT/dpa/sba
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