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Kalifat oder Rechtsstaat?

Die islamistische Demo in Hamburg offenbart erneut die Zwickmühle, in der sich der freiheitliche Rechtsstaat befindet.
Screenshot: Raheem Boateng von "Muslim Interaktiv"
Foto: IMAGO/Hanno Bode (www.imago-images.de) | Der islamische Prediger und Lehramtsstudent Raheem Boateng erreicht mit "Muslim Interaktiv" im Netz tausende Menschen. Auf der Hamburger Demo war er einer der Hauptredner.

Etwas mehr als 1.000 Muslime, den Bildern nach vor allem junge Männer, kamen am Samstag in Hamburg zu einer Kundgebung zusammen, auf der nicht nur „Allahu akbar“ skandiert wurde, sondern unter anderem auch mehrere Plakate mit der Parole „Das Kalifat ist die Lösung“ gezeigt wurden. Die Empörung über die Demonstration ist dementsprechend groß – zumindest in eher konservativen Medien. Das Nachrichten-Portal NIUS titelte etwa mit der Frage: „Warum dürfen Islamisten unbehelligt fordern, unser Land abzuschaffen, Frau Faeser?“ Die Antwort ist natürlich recht einfach: Im liberalen Rechtsstaat darf, so lange es friedlich geschieht, auch für das Kalifat demonstriert werden. Eine Polizeisprecherin bestätigte, „keine Straftaten festgestellt zu haben.“

Zwischen Opferrolle und Kampfansage

Schaut man sich Videos der Veranstaltung an, fällt das geradezu groteske Auseinanderklaffen zweier Kernbotschaften auf: Auf der einen Seite wurde – auf rhetorisch und intellektuell überraschend besonnene und niveauvolle Weise ¬– der eigene Opferstaus reklamiert: Eine „islamfeindliche Berichterstattung“ dämonisiere seit Wochen und Monate die Muslime in Deutschland. Auf der anderen Seite steigerte sich einer der Redner in hysterisches Brüllen und erging sich mit sich überschlagender Stimme in kaum verhohlenen Drohungen: Politik und Medien, aber auch jeder einzelne Deutsche solle sich gut überlegen, wie er sich gegen Muslime und den Islam verhalte, denn wenn „die Karten neu gemischt“ würden und „der schlafende Riese“ erwache, würden alle „zur Rechenschaft“ gezogen. Ob nicht spätestens hier die Behörden eingeschritten wären, wenn „Rechte“ sich auf diese Weise geäußert hätten, kann bezweifelt werden.

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Dass die Behörden die Islamisten gewähren ließen, mag durchaus im Sinne des liberalen Rechtsstaats sein, offenbart aber wieder einmal, wie Recht doch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde mit seinem Diktum hatte: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Die freiheitliche Ordnung könnte nicht bestehen, wenn die Muslime, die in Hamburg demonstrierten, das Sagen hätten. Die Kompatibilitätsprobleme zwischen dem Islam und dem säkular-freiheitlichen Rechtsstaat hat auch schon Alexis de Tocqueville, der Vordenker des Säkularismus,  im 19. Jahrhundert gesehen. Der Islam ist nämlich, anders als das Christentum, seinem Wesen nach auf weltlich-politische Herrschaft ausgerichtet.

Christentum und kontrollierte Migration

Was also kann der säkular-freiheitliche Rechtsstaat in dieser für ihn paradoxen Situation tun? Offenbar bedarf er der Hilfe von außen, und zwar durch eine Religion, die mit der Freiheit des Einzelnen vereinbar ist, nämlich des Christentums. Die aus religiösen Gründen dringend notwendige Rechristianisierung Deutschlands wäre also auch politisch eine Wohltat. Zum anderen muss der Staat zwar faktisch anerkennen, dass Muslime Teil von Deutschland sind, ohne ihnen weltanschauliche Vorgaben zu machen. Gleichzeitig ist er gefordert, darauf hinzuwirken, dass Deutschland nicht Teil des Islam wird.

Auch in dieser Frage hat Böckenförde, der übrigens Mitglied der SPD war und auch deshalb nicht als rechtes Schreckgespenst taugt, die Dinge auf den Punkt gebracht: „Der Staat hat seinerseits zu verlangen, dass die geltenden Gesetze loyal befolgt werden; darüber hinausgehende ‚Wertbekenntnisse‘ sollte er nicht einfordern. Andererseits hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass … die Angehörigen des Islams durch geeignete Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration … in ihrer Minderheitenposition verbleiben, ihnen mithin der Weg verlegt ist, über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten seine auf Offenheit angelegte Ordnung von innen her aufzurollen. Darin liegt nicht mehr als seine Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist.“

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