Erzbischof Carlo Maria Viganò ist exkommuniziert worden. Das geht aus einer Presseerklärung hervor, die das Glaubensdikasterium am Freitag veröffentlicht hat. Als Grund gab das Dikasterium an, dass Viganò die Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom und der katholischen Kirche verlassen habe.
Viganò veröffentlichte Anklage selbst
Viganòs öffentliche Äußerungen seien „wohlbekannt“, so das Glaubensdikasterium in seiner Pressemitteilung, und sie zeigten „seine Weigerung, den Papst anzuerkennen und sich ihm zu unterwerfen, die Gemeinschaft mit den Gliedern der Kirche aufrecht zu erhalten sowie die Legitimität und die lehramtliche Autorität des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils anzuerkennen“. Laut der Presseerklärung konferierte das Dikasterium am 4. Juli, um den außergerichtlichen Strafprozess gegen Viganò abzuschließen. Am Ende sei Viganò, so die Erklärung, schuldig gesprochen und am Freitag über die Entscheidung unterrichtet worden. Eine Aufhebung der Exkommunikation sei dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Der Erzbischof hatte Ende Juni das Dekret des Glaubensdikasteriums, das ihn über den Prozess informiert hatte, auf seinen Kanälen in den Sozialen Medien veröffentlicht. In einer ersten Äußerung hatte er die Vorwürfe des Schismas als „Ehre“ und das Zweite Vatikanische Konzil als „Krebsgeschwür" bezeichnet, „dessen notwendige Metastase die bergoglianische ,synodale Kirche'“ sei. In einer eigenen Anklageschrift von Anfang Juli hatte er Papst Franziskus, den er nur bei seinem bürgerlichen Namen nennt, der Häresie und des Schismas bezichtigt.
Er bezeichnete den Papst als Häretiker
Viganò war im Zuge der Anklage die Möglichkeit eingeräumt worden, einen Verteidiger zu benennen oder selbst eine Verteidigungsschrift einzusenden. Da dies laut „Vatican News“ nicht geschehen sei, habe man ihm einen Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Exkommunikation latae sententiae, die sich Viganò zugezogen hat, ist eine sogenannte Tatstrafe, die durch die Tat selbst ausgelöst und von der Kirche festgehalten wird. Exkommunizierte dürfen weder die Messe noch andere Sakramente feiern oder empfangen. Außerdem dürfen sie keine kirchlichen Ämter oder Dienste wahrnehmen. Die Exkommunikation soll den Bestraften zur Reue und zur Rückkehr in die Gemeinschaft mit der Kirche bewegen. DT/sdu
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