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Woelki siegt gegen "Bild"

Der Kölner Kardinal hat in einem entscheidenden Gerichtsverfahren gegen die Boulevard-Zeitung gewonnen.
Woelki erzielt erneut einen Sieg gegen BILD und Reporter Nikolaus Harbusch.
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Woelki erzielt erneut einen Sieg gegen BILD und Reporter Nikolaus Harbusch.

Kölns Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki siegt erneut: Im Verfahren gegen "Bild" und deren Reporter Nikolaus Harbusch hat das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Kardinals entschieden. Harbusch hatte in "Bild" behauptet, dass Woelki bei der Beförderung eines Priesters zwei belastende Dokumente, darunter auch eine polizeiliche Warnung, gekannt habe. Laut dem Gerichtsurteil darf "Bild" nun nicht weiter behaupten, dass Woelki belastende Berichte, Protokolle aus Missbrauchsakten und eine Polizeiakte bei der Beförderung bekannt gewesen seien.

Bericht „unzulässig vorverurteilend“

Die von "Bild" benannten Zeugen konnten, so die Begründung des Oberlandesgerichts, nicht bestätigen, dass Woelki bei der Beförderung von den genannten Dokumenten gewusst habe. Auch die Aussage Woelkis unter Eid sei nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht bestätigte zudem die Einschätzung der Behauptungen von "Bild" und Harbusch als „unzulässige Verdachtsberichterstattung“. Die Springer-Zeitung sei, so die Pressemitteilung von Woelkis Anwalt Carsten Brennecke, verpflichtet gewesen, eine Stellungnahme vor der Berichterstattung einzuholen, was nicht geschehen sei. Der einseitige Bericht sei damit unzulässig vorverurteilend.

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„Das Verbot des OLG Köln räumt mit der Legende auf, Kardinal Woelki habe bei der Beförderung des Pfarrers D. Protokolle aus der Missbrauchsakte und eine Polizeiwarnung gekannt“, so Brennecke in einem Statement. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass eine solche Kenntnis nicht nachweisbar sei. Dies sei eine weitere Niederlage für Harbusch und "Bild", denen bereits im vergangenen Jahr Aussagen zur Kenntnis Woelkis über die belastenden Dokumente untersagt worden waren. Das Landgericht Köln hatte zu der Zeit argumentiert, dass in diesem Fall der Schutz des Persönlichkeitsrechts schwerer wiege als die Medien- und Meinungsfreiheit. Harbusch und "Bild" gingen zu der Zeit in Berufung; damals ermittelte auch die Kölner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Falschaussage gegen den Kardinal in Bezug auf dessen Aussage unter Eid. DT/sdu

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