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Ehegattensplitting im Fadenkreuz

SPD-Chef Lars Klingbeil hat dieses Konzept zur Besteuerung von Ehepaaren infrage gestellt. Was sagen die anderen Parteien dazu und wie sieht die sozialethische Perspektive aus?
Ehegattensplitting
Foto: dpa | Beim Ehegattensplitting wird, anstatt die Einkommensteuer für jeden Ehepartner einzeln zu berechnen, das gemeinsame zu versteuernde Einkommen addiert und durch zwei geteilt.

Die politische Sommerpause in Berlin hat gerade begonnen, schon zeichnet sich der nächste Streit innerhalb der Ampelkoalition ab. Diesmal geht es um das Ehegattensplitting. Der Begriff beschreibt ein steuerliches Konzept, das in Deutschland bereits 1958 eingeführt wurde. Es betrifft verheiratete Paare, bei denen beide Ehepartner Einkommen erzielen. So soll das steuerliche Ergebnis des Paares optimiert werden, indem das gemeinsame Einkommen auf beide Ehepartner verteilt wird. Statt die Einkommensteuer für jeden Ehepartner einzeln zu berechnen, wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen addiert und durch zwei geteilt. Anschließend wird der Steuersatz angewendet, um die gemeinsame Steuerlast zu ermitteln.

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