Hat Gott ein besonderes Verhältnis zu Auserwählten, denen er etwas offenbart, was er anderen nicht sagt? Dieser Frage geht Pfarrer Guido Rodheudt im zehnten „Katechismus-Podcast“ nach. Er beantwortet die Frage mit einem klaren „Nein“. Im Kompendium des Katechismus heißt es bei der Nummer Zehn: Privatoffenbarungen „gehören nicht zum Glaubensgut. Sie können aber helfen, aus dem Glauben zu leben, wenn sie streng auf Christus ausgerichtet bleiben.“
Mahnung für die konkrete Zeit
Pfarrer Rodheudt erklärt: Privatoffenbarungen seien Zeichen Gottes für diese Welt, könnten aber der allgemeinen Offenbarung nichts hinzufügen. Mit der Menschwerdung Gottes und dem Tod des letzten Apostels sei die Offenbarung Gottes abgeschlossen. Privatoffenbarungen bestärkten „lediglich bestimmte Punkte der Wahrheit Gottes, um sie für eine besondere Zeit nutzbar zu machen“. Wenn beispielsweise die Muttergottes in Botschaften von Lourdes oder Fatima zum Gebet aufrufe, dann sei das eine Mahnung für diese konkrete Zeit. Es werde jedoch aus ihrem Wesen oder aus dem Wesen Christi nichts Neues offenbart. Auch Dogmen, die im Laufe der Geschichte verkündet worden sind, seien „nichts Neues, sondern eine Zusammenfassung dessen, was die Kirche an allen Orten zu allen Zeiten immer schon geglaubt“ habe.
Selbst wenn Privatoffenbarungen von der Kirche anerkannt seien, müsse niemand an sie glauben. Sie seien dazu da, „den Menschen in den Herausforderungen des Alltags“ zu stärken und seien nur dann von Nutzen, „wenn sie das, was wir eh schon glauben, befestigen.“ Alles andere würde ins Abseits führen. DT/sha
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